Seminarbuchung

DSGVO-001

Datenschutzbelehrung (DSGVO)

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im Rahmen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung wurde besonderen Wert auf die Fortbildung und Belehrung der Mitarbeiter im Umgang mit elektronischen Daten und Daten sowie Informationen überhaupt gelegt. Überlassen Sie dies den Experten Die Belehrung der Mitarbeiter ist eine Aufgabe, die der Geschäftsführung obliegt. Die Belehrung muss durch eine geeignete Person erfolgen. Im Schadensfall hat die Geschäftsleitung sowohl die Belehrung nachzuweisen als auch die Eignung des jeweiligen Belehrenden. Genau hier liegt das Problem für eine interne Lösung, Da die Eignung abhängig von der jeweiligen Datenschutzteschnischen Ausbildung des Belehrenden abhängt. Wir bieten Ihnen diese Belehrung als externe Dienstleistung an, damit Sie sichergehen können, dass die Eignung nicht in Frage gestellt wird und Ihnen somit keine Fahrlässigkeit zugeschrieben werden kann. Gleichzeitig halten wir es für sinnvoll, ihre Mitarbeiter regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen und dokumentieren die Belehrung mit entsprechenden Unterlagen, die auch von jedem Mitarbeiter quittiert werden. Diese Unterlagen sind für ihre jeweilige Personalakte bestimmt und dokumentieren die gesetzlichen Notwendigkeiten der Belehrung.

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